Förderung & Recht

Photovoltaik Förderung 2026 in Österreich — Was bleibt, was ändert sich

3. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit
Photovoltaik Förderung 2026 in Österreich — Was bleibt, was ändert sich

Die Photovoltaik-Förderung in Österreich bleibt 2026 ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit privater Solaranlagen. Während sich das Förderumfeld kontinuierlich weiterentwickelt, sind die wesentlichen Säulen — die bundesweite EAG-Investitionsförderung, regionale Landesförderungen und die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Anlagen — weiterhin tragfähig. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was 2026 gilt, was sich ändert und wie Sie Ihre Anlagenplanung auf diese Rahmenbedingungen abstimmen.

Der Förderrahmen 2026: Was Hausbesitzer wissen sollten

Das österreichische Förderumfeld für Photovoltaik ist mehrstufig aufgebaut. Auf der Bundesebene sorgt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für die Investitionsförderung, ergänzt durch die Umsatzsteuerbefreiung für private Kleinanlagen. Auf der Länderebene bestehen darüber hinaus eigene Programme, die je nach Wohnort kombiniert werden können. Dieses Zusammenspiel macht die österreichische Förderlandschaft attraktiv — aber auch erklärungsbedürftig.

Für 2026 zeichnet sich eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Rahmens ab. Die grundsätzliche Förderstruktur bleibt bestehen, einzelne Konditionen, Fördersätze und Förderpauschalen werden jedoch regelmäßig angepasst. Wir empfehlen Hausbesitzern daher, ihre Anlagenplanung frühzeitig zu beginnen und die aktuell gültigen Bedingungen unmittelbar vor Antragstellung bei den zuständigen Stellen — insbesondere bei der OeMAG, klimaaktiv sowie bei den jeweiligen Landes-Energieagenturen — zu verifizieren.

Auch die Wahl des Installateurs spielt eine wichtige Rolle: Die meisten Förderprogramme setzen eine Errichtung durch ein konzessioniertes Fachunternehmen voraus und verlangen vollständige technische Nachweise. Ein erfahrener Partner kennt die formalen Anforderungen und kann die nötige Dokumentation — Datenblätter, Schaltpläne, Inbetriebnahmeprotokolle — bereitstellen. Was eine gute Komplettlösung umfassen sollte, haben wir in unserer Photovoltaik-Komplettpaket-Checkliste zusammengefasst.

EAG-Investitionsförderung: Bundesweite Basisförderung

Die EAG-Investitionsförderung ist das zentrale Bundesförderinstrument für Photovoltaikanlagen in Österreich. Sie wird von der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) administriert und unterstützt sowohl die Neuerrichtung von PV-Anlagen als auch — getrennt geregelt — die Installation von Stromspeichern. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der in Abhängigkeit von der Anlagenleistung und der Anlagenkategorie gewährt wird.

Charakteristisch für die EAG-Investitionsförderung sind die sogenannten Fördercalls: Anträge können nicht laufend, sondern nur innerhalb fest definierter Einreichfenster gestellt werden. Die verfügbaren Fördermittel sind je Call begrenzt und werden in der Regel nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben. Wer eine Förderung sicher einplanen möchte, sollte daher die Termine der jeweiligen Calls genau im Blick behalten und alle Antragsunterlagen vorab vorbereiten.

Förderfähig sind grundsätzlich netzgekoppelte Anlagen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Verwendung von zertifizierten Komponenten und die fachgerechte Errichtung. Die Wahl von Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher hat dabei nicht nur Auswirkungen auf den Ertrag und die Lebensdauer, sondern in einzelnen Programmen auch auf die Förderfähigkeit selbst. Einen Überblick über die gängigen Wechselrichtersysteme bietet unser Wechselrichter-Vergleich.

Landesförderungen: Regional unterschiedlich, oft kombinierbar

Zusätzlich zur Bundesförderung bestehen in den einzelnen Bundesländern eigene Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Speichern. Diese Landesförderungen ergänzen die EAG-Investitionsförderung und können — abhängig vom jeweiligen Programm — kumuliert werden. Die Fördersätze, Antragsverfahren und Förderbedingungen variieren je nach Bundesland teils erheblich.

Eine Übersicht der wichtigsten regionalen Anlaufstellen:

  • Wien: Förderungen über die Stadt Wien sowie Beratungsangebote der Wiener Umweltberatung.
  • Niederösterreich: Wohnbauförderung und ergänzende Programme über die NÖ Energie- und Umweltagentur.
  • Oberösterreich: Eigene Förderschienen für PV und Speicher über das Land OÖ und die OÖ Energiesparverband.
  • Steiermark: Landesförderprogramme über die Energie Agentur Steiermark mit eigenen Schwerpunkten bei Speichern und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen.
  • Salzburg: Programme über die Salzburger Landesregierung in Verbindung mit der Wohnbauförderung.

Die Höhe der Landesförderungen ist je nach Bundesland und Programm in der Regel unterschiedlich gestaffelt — teilweise nach Anlagengröße, teilweise nach Bauart (Aufdach, Fassade, Carport). Da sich die Bedingungen regelmäßig ändern, sollten Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Landesförderstelle oder Energieagentur abklären, bevor Sie eine Anlage konfigurieren oder bestellen.

0% Umsatzsteuer für kleine Anlagen

Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen der vergangenen Jahre bleibt auch 2026 in Kraft: die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung und Installation privater Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von 35 kWp. Konkret bedeutet das, dass auf Module, Wechselrichter, Montagematerial und die Errichtungsleistung selbst keine 20% Umsatzsteuer anfällt — ein erheblicher Vorteil gegenüber der bisherigen Vorsteuerabzugslösung, die nur Unternehmer in Anspruch nehmen konnten.

Die Befreiung gilt unter bestimmten Voraussetzungen: Die Anlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützig genutzten Gebäuden errichtet werden, und die Engpassleistung darf die Schwelle von 35 kWp nicht überschreiten. Für die meisten Einfamilienhausanlagen — typischerweise zwischen 5 und 20 kWp — ist diese Bedingung problemlos erfüllt. Die USt-Befreiung wird direkt durch das ausführende Unternehmen auf der Rechnung berücksichtigt; ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung

Kann ich EAG-Förderung und Landesförderung kombinieren?

In den meisten Fällen ja — eine Kumulierung von Bundes- und Landesförderung ist grundsätzlich möglich, allerdings gelten je nach Programm Obergrenzen für die Gesamtförderung und teilweise Ausschlussregelungen. Prüfen Sie die jeweils geltenden Förderrichtlinien sorgfältig oder lassen Sie sich vorab durch eine Energieagentur beraten.

Wann sollte ich den Förderantrag stellen?

Bei der EAG-Investitionsförderung ist der Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor verbindlicher Bestellung zu stellen — andernfalls entfällt die Förderfähigkeit. Auch bei Landesförderungen gilt häufig die Regel „Antrag vor Investition“. Eine frühzeitige Planung in Abstimmung mit Ihrem Installateur ist deshalb essenziell.

Beeinflusst die Förderung die Größe meiner Anlage?

Ja, sowohl direkt als auch indirekt. Förderhöchstgrenzen, gestaffelte Sätze nach Anlagengröße und die 35-kWp-Schwelle für die USt-Befreiung wirken sich auf die wirtschaftlich optimale Auslegung aus. Eine gute Planung berücksichtigt den Eigenverbrauch, das Dachpotenzial und die Förderlogik gemeinsam — nicht isoliert.

Muss ich einen zertifizierten Installateur beauftragen?

Praktisch immer ja. Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass die Anlage durch ein konzessioniertes Elektrofachunternehmen errichtet wird. Auch die elektrotechnischen Vorschriften und die Anmeldung beim Netzbetreiber verlangen einen Fachbetrieb. Eine Eigenerrichtung ist faktisch nicht förderfähig und in vielen Fällen auch nicht zulässig.

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage für 2026 planen, lohnt es sich, früh mit der Konfiguration zu beginnen und die Förderlogik von Anfang an mitzudenken. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl eines passenden Systems — werfen Sie einen Blick auf unsere Photovoltaik-Komplettpakete oder stellen Sie uns Ihre Fragen direkt über das Kontaktanfrage-Formular.

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