AGB

1. Geltung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns DELOTEK GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.delotek.at)
  3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

2. Angebot/Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
  2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

3. Preise

  1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
  2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
  3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.
  4. Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich Kosten wesentlich ändern.
  5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart.
  6. Konsumentenregelungen gelten nur eingeschränkt gemäß den genannten Bedingungen.
  7. Technische Abrechnungsdetails (Leitungen, Dämmung etc.) erfolgen gemäß den beschriebenen Messregeln.

4. Beigestellte Ware

  1. Vom Kunden bereitgestellte Materialien können mit einem Zuschlag von 5 % verrechnet werden.
  2. Diese sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

5. Zahlung

  1. Ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Beginn, Rest nach Fertigstellung.
  2. Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.
  4. Weitere Schäden können geltend gemacht werden.
  5. Bei Verzug können Leistungen eingestellt werden.
  6. Forderungen können fällig gestellt werden.
  7. Aufrechnung nur eingeschränkt möglich.
  8. Rabatte verfallen bei Fristüberschreitung.
  9. Mahnspesen €10 pro Mahnung.

6. Bonitätsprüfung

  1. Daten dürfen an Gläubigerschutzverbände übermittelt werden.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Leistung beginnt erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen.
  2. Kunde muss alle relevanten technischen Informationen bereitstellen.
  3. Fehler durch falsche Angaben sind nicht unser Mangel.
  4. Bewilligungen sind vom Kunden zu organisieren.
  5. Energie und Wasser sind bereitzustellen.
  6. Räume für Arbeiten sind bereitzustellen.